Wir betreuen Ihre Infrastruktur & kümmern uns um sichere Kommunikationswege
Bei Praxisdienst erhalten Sie ein umfangreiches Service-Angebot rund um die Themen TIaaS und KIM. Unser geschultes Fachpersonal übernimmt für Sie die Beschaffung, Einrichtung, Installation und den Betrieb und Wartung aller notwendigen TI-Komponenten. Sie können währenddessen Ihren Fokus voll und ganz auf Ihre Patienten legen und müssen sich keinerlei Gedanken über die Datensicherheit in Ihrer medizinischen Einrichtung machen. Im folgenden erklären wir Ihnen, was es mit den Themen auf sich hat, welche Vorteile diese bieten und welche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Kartenterminals
Unser kostenloser Wartungsservice und die Betreuung bei Fehlercodes sind inbegriffen

VPN-Konnektor
Wir stellen Ihnen den Konnektor in unserem Rechenzentrum zur Verfügung

Umfassender Service
Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner rund um das Thema TIaaS und KIM

Maximaler Datenschutz
Dank des geschlossenen TI-Systems garantieren wir maximale Sicherheit aller Daten
Was bedeutet TIaaS?
Die Abkürzung TIaaS steht für "Telematic Infrastructure as a Service" oder auch "Telematik-Infrastruktur als Dienstleistung". Es beschreibt einen speziellen Betriebsmodus, bei dem der TI-Konnektor nicht mehr in der Gesundheitseinrichtung, sondern einem hochsicheren Rechenzentrum betrieben wird. Durch die Bereitstellung von TIaaS können medizinische Einrichtungen die notwendigen TI-Dienste und -Ressourcen von Praxisdienst beziehen und nutzen, ohne eine eigene Infrastruktur und Ressourcen erwerben und betreiben zu müssen. Das Primärsystem sowie die Kartenterminals hingegen verbleiben weiterhin in der Praxis. Die Verbindung zu den Konnektoren im Rechenzentrum wird mithilfe einer softwarebasierten VPN (Virtual Private Network)-Verbindung der Endgeräte gewährleistet.
TIaaS setzt den Grundstein für den zukunftsorientierten Weg in die Telematik-Infrastruktur und stellt einen wichtigen Schritt von der TI-Spezifikation zur TI 2.0 dar. Hintergrund der Einführung von TIaaS ist, dass sich der Nutzerkreis der TI aufgrund §352 des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) zunehmend vergrößert. Durch die Aufnahme bislang unbeachteter Zielgruppen wachsen gleichermaßen die Anforderungen an die TI, die nur mit TIaaS gelöst werden können.
Was ist KIM?
Die Abkürzung KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Arztpraxen sind bereits seit dem 1. Oktober 2021 dazu verpflichtet, KIM zum Versenden der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu nutzen. KIM stellt ein in sich geschlossenes System zum Austausch von E-Mails dar und gewährleistet eine sichere Kommunikation zwischen allen an die TI angebundenen Beteiligten. Ein weiteres Ziel, das mit der Einführung von KIM verfolgt wird, ist die Fax- und Briefpost abzulösen und Kosten für den Versand zu senken.
Dokumente und Nachrichten werden via KIM automatisch über die Intuitionskarte (SMC-B) signiert, anschließend verschlüsselt und an den angebenden Empfänger versendet. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, dass die Nachricht erst beim Empfänger entschlüsselt wird. Vertrauliche Inhalte können demnach nur vom eingetragenen Empfänger eingesehen und weder unbemerkt gefälscht noch manipuliert werden.
Indem nur registrierte Nutzer KIM-Nachrichten empfangen können, wird nicht nur eine hohe Sicherheit für den Versender gewährleistet, dass die versendete Nachricht geschützt beim Empfänger ankommt, auch der Empfänger erhält eine hohe Verlässlichkeit, dass die empfangene Nachricht vom angegebenen Versender stammt.
Die Identität aller an der Telematik-Infrastruktur beteiligten Teilnehmer ist bestätigt und im Verzeichnisdienst dieser hinterlegt. Der Verzeichnisdienst der Telematik-Infrastruktur stellt eine Art zentrales Adressbuch für das Gesundheitswesen dar. Das Verzeichnis wird von der ansässigen Ärztekammer befüllt und gepflegt. Die zeitaufwändige Verwaltung eines Praxis-Adressbuches entfällt daher und entlastet das medizinische Fachpersonal im Alltag.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Einrichtung an die Telematik-Infrastruktur aufkommen. Gemäß gesetzlicher Vorgaben sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, sowohl die Kosten für die Ausstattung als auch für den Betrieb zu übernehmen.
Davon betroffen sind auch die Kosten für Anwendungen der TI, wie z. B. das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), sowie der Austausch von Komponenten, wenn entsprechende Sicherheitszertifikate ablaufen.
TI: Förderung (Stand 19. Änderungsvereinbarung der TI-Finanzierungsvereinbarung)
Erstausstattung der Praxis | |
| Erstausstattungspauschale für Konnektor und stationäres Kartenterminal | Praxis mit <= 3 Ärzten: 1.661,50 € (inklusive Kartenterminal) Praxis mit >3 bis <= Ärzten: 2.309,00 € (inklusive zwei Kartenterminals) Praxis mit >6 Ärzten: 2.956,50 € (inklusive drei Kartenterminals) |
| Aufsatz für stationäre(s) Kartenterminal(s) zum Einlesen der eGK für das VSDM | Praxis mit <= 3 Ärzten: 35,46 € Praxis mit >3 bis <= Ärzten: 66,28 € Praxis mit >6 Ärzten: 97,10 € |
| Starterpauschale für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlicher Aufwand in der Startphase | 900,00 € |
| Pauschale für mobiles Kartenterminal | 350,00 € |
| Ausstattung für weitere Anwendungen der TI | |
| Zusätzliches Kartenterminal NFDM/eMP | 677,50 € je Kartenterminal |
| Zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur | 677,50 € je Kartenterminal |
| Einrichtung Kommunikationsdienst KIM | 200,00 € |
Laufende Betriebskosten | |
| Pauschale für Wartung Konnektor und VPN-Zugangsdienst | 248,00 € pro Quartal |
| KIM-Betriebskostenpauschale | 23,40 € pro Quartal |
Austausch von Komponenten nach Ablauf der Sicherheitszertifikate | |
| Konnektor-Tauschpauschale | 2.300,00 € einmalig |
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kartenterminal-Firmware stets aktualisieren. Zudem benötigen Sie eine zu Ihrem Terminal passende, gültige gSMC-KT oder SMC-B.